Geschäftsbedingungen der Firma CNS Webdesign Deggingen

Hinweis gemäß § 33 BDSG: "Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle zur Abwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert."

1. Vertrag

Mit der Unterzeichnung des Bestellscheines erteilt der Auftraggeber rechtsverbindlich einen Auftrag nach den aufgeführten Spezifikationen. Das Angebot ist unwiderruflich und gilt als angenommen, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich mitteilt oder mit der Durchführung des Auftrags beginnt. Ohne ausdrückliche Annahme kann der Auftraggeber den Auftragnehmer auffordern, innerhalb einer Frist von 3 Wochen zu erklären, ob er den Auftrag annehme; nach ergebnislosem Ablauf der Frist gilt der Vertrag als nicht angenommen.



2. Schaltungsdauer

Schaltungsdauer Mangels anderweitiger Absprache beträgt die Schaltungsdauer des Auftrages bei der Homepages ein Jahr ab dem ersten Schaltungstag. Die Schaltungsdauer verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Vertrag wird mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Schaltungsdauer gekündigt. Bei jeder Verlängerung gilt die jeweils gültige Preisliste des Auftragnehmers.
3. Der Auftragsgeber

Der Auftraggeber versichert, daß die von ihm übergebenen Unterlagen z. B. Fotos, Prospektmaterial
usw. frei von Rechten Dritter (Urheberrecht) sind, und stellt den Auftragnehmer insoweit von allen Inanspruchnahmen Dritter frei. Der Auftrag darf keine politischen Inhalte haben; ferner dürfen die Inhalte weder gegen gesetzliche und behördliche Bestimmungen noch gegen die guten Sitten verstoßen. Bestehen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form begründete rechtliche oder technische Bedenken gegen die Durchführung des Auftrags, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Der Auftragsnehmer

Der Auftragnehmer hat im Rahmen der ihm vom Auftraggeber überlassenen schriftlichen Hinweise, Unterlagen etc. die Homepage zu erstellen. Soweit die Anweisungen des Auftraggebers unklar und mehrdeutig sind, steht das Bestimmungsrecht der Leistung dem Auftragnehmer zu. Der Auftraggeber wird deshalb diejenigen Punkte, die für ihn von hoher Wichtigkeit sind, besonders herausstreichen und genau beschreiben. Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Entwurf der Homepage vorstellt und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich widerspricht, gilt die Leistung als abgenommen. Änderungen, die der Auftragnehmer an vorliegenden Entwürfen durchführt, um nachträglich konkretisierten Wünschen des Auftraggebers zu entsprechen, sind kostenpflichtig.
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber einen Korrekturabzug für die Homepage schicken. Soweit der Auftragnehmer keine andere Frist nennt, kann der Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Erhalt des Korrekturabzuges dem Auftragnehmer Korrekturen mitteilen. Nach Durchführung der Korrekturen schaltet der Auftragnehmer die Online-Abrufmöglichkeit.
5. Zahlungen und Zinsen

Zahlungen sind nach den vom Auftragnehmer festgelegten Zahlungsbedingungen
zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseinganges beim Auftragnehmer entscheidend. Soweit infolge nachträglich eingetretener Umstände, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Auftraggebers ergibt, der Zahlungsanspruch gefährdet ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen; dies gilt auch bei Stundung. Unter denselben Voraussetzungen kann der Auftragnehmer bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Verzugszinsen werden mit 4,0 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind entsprechend höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine höhere bzw. der Auftraggeber eine niedrigere Zinsbelastung nachweist. Sollte der Auftraggeber länger als vier Wochen mit der fälligen Zahlung in Verzug sein, darf der Auftragnehmer bis zum Ausgleich aller Forderungen das Angebot des Auftraggebers für Abrufe Dritter sperren. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen befugt.


6. Haftung

Zu vollem Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, soweit seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluß vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist die Haftung des Auftragnehmers für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Desweiteren ist die Haftung auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistung von Schadensersatz.

7. Providerleistungen

Nimmt der Auftraggeber Providerleistungen des Auftragnehmers in Anspruch, ist er für die technischen Anforderungen in seinem Bereich (bis zur Anwahlstation) selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer ist für Inhalte der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht verantwortlich. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer in jedem Fall von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen. Der Auftraggeber weiß, daß sich die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Netzdienste ändern können. Wird dadurch dem Auftragnehmer die Leistung erschwert oder unmöglich, kann er den Vertrag kündigen.

8. Sonstiges, Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, gelten an deren Stelle solche wirksamen Regelungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Geislingen, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Stand 01. März 2001
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